Lassen Sie den privaten Dachboden oder Keller Ihrer Wohnung entrümpeln, so können Sie die Entrümpelung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.
Bei der Entrümpelung nach einer Geschäfts-auflösung sind die Kosten ebenfalls absetzbar. Ist ein Verwandter verstorben und die Erben kümmern sich um die Wohnungsentrümpelung, so können die Kosten eventuell als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung angesetzt werden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.